Öffnungszeiten

Wertstoffhof

Montags bis Freitags von 8:30 bis 11:45 Uhr
und von 12:45 bis 16:15 Uhr

Samstags: 8:30 bis 11:45 Uhr

Verwaltung

Montags bis Donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitags: 8:00 bis 13:00 Uhr

 

Gebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren für Privathaushalte setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Haushaltsgebühr 

Eine personenabhängige Gebühr, die die Fixkosten für Restabfall- und die Bioabfallentsorgung, Altpapierentsorgung, Wertstoffhof, Problementsorgung und Sperrmüll beinhaltet.

Haushaltsgröße monatlich jährlich 
1-Personen-Haushalt 4,20 € 50,40 €
2-Personen-Haushalt 6,60 € 79,20 €
3-Personen-Haushalt 8,90 € 106,80 €
4-Personen-Haushalt 10,50 € 126,00 €
5-Personen-Haushalt 12,20 € 146,40 €
6-Personen-Haushalt 13,60 € 163,20 €
7 und Mehr-Personen-Haushalt 15,00 € 180,00 €

Nach §5 Abs. 7 der Abfallgebührensatzung ist es möglich, Haushaltsmitglieder von der Anrechnung bei der Haushaltsgebühr freizustellen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Restabfall 

Die Abfalltonnen sind mit einem Ident-System ausgestattet, der mit einem Erfassungssystem am Abfallfahrzeug korrespondiert, sodass alle Entleerungen elektronisch erfasst werden. Vier Entleerungen sind in der jährlichen Bereitstellungsgebühr für Restabfall bereits integriert. Jeder weitere Leerung wird mit einem entsprechenden Betrag zusätzlich berechnet (Entleerungsgebühr).

Bereitstellungsgebühr

Bereitstellungsgebühr für Restabfall: Sie beinhaltet die Fixkosten je Restabfallgefäß und pro Grundstück (inkl. Baum- und Strauchschnittverwertung) und die Gebühren für 4 Entleerungen (eine Leerung pro Quartal).

Gefäßgröße monatlich jährlich inkl. 4 Pflichtentleerungen
60 l 3,90 € 46,80 €
120 l 4,70 € 56,40 €
240 l 6,30 € 75,60 €
1.100 l 26,90 € 322,80 €

Nach der derzeit gültigen Abfallsatzung erfolgt die Zuteilung von Restmüllgefäßen folgendermaßen (Regelausstattung):

- für 1-Personen-Grundstücke                            60-Liter-Gefäße
- für 2- bis 4-Personen-Grundstücke                120-Liter-Gefäße 
- für 5- bis 7-Personen-Grundstücke                240-Liter-Gefäße

Ab dem 8. Bewohner auf dem Grundstück ist unter Berücksichtigung von 120- und 240-Liter-Gefäßen und eines vierwöchentlichen Abfuhrrhythmusses ein Gefäßvolumen von 10 Litern pro Bewohner:in und Woche für die Aufnahme des Restmülls bereitzustellen.

Entleerungsgebühr

Für jede Bereitstellung des Restabfallgefäßes wird die Entleerungsgebühr berechnet. Die Gebühren für vier Entleerungen im Jahr, eine Leerung pro Quartal, sind in der Bereitstellungsgebühr für Restabfall enthalten.

Gefäßgröße ab der 5. Entleerung zusätzlich
60 l 2,60 €
120 l 5,00 €
240 l 9,60 €
1.100 l 45,00 €

Bioabfall 

Bereitstellungsgebühr

In der Biotonnengebühr sind alle Entleerungen enthalten. Jeder Haushalt kann 26 Leerungen der Biotonne im Jahr in Anspruch nehmen.

Gefäßgröße Monatliche Bereitstellungsgebühr
60 l
nur für Eigenkompostierer:innen
und für 1-Personen-Grundstücke
2,50 €
120 l 3,30 €
240 l 5,60 €

Gebühren für andere Herkunftsbereiche nach § 6 Abfallgebührensatzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung finden Sie hier.