Die Abfallentsorgungsgebühren für Privathaushalte setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Haushaltsgebühr
Eine personenabhängige Gebühr, die die Fixkosten für Restabfall- und die Bioabfallentsorgung, Altpapierentsorgung, Wertstoffhof, Problementsorgung und Sperrmüll beinhaltet.
Haushaltsgröße | monatlich | jährlich |
---|---|---|
1-Personen-Haushalt | 4,20 € | 50,40 € |
2-Personen-Haushalt | 6,60 € | 79,20 € |
3-Personen-Haushalt | 8,90 € | 106,80 € |
4-Personen-Haushalt | 10,50 € | 126,00 € |
5-Personen-Haushalt | 12,20 € | 146,40 € |
6-Personen-Haushalt | 13,60 € | 163,20 € |
7 und Mehr-Personen-Haushalt | 15,00 € | 180,00 € |
Nach §5 Abs. 7 der Abfallgebührensatzung ist es möglich, Haushaltsmitglieder von der Anrechnung bei der Haushaltsgebühr freizustellen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier:
Restabfall
Die Abfalltonnen sind mit einem Ident-System ausgestattet, der mit einem Erfassungssystem am Abfallfahrzeug korrespondiert, sodass alle Entleerungen elektronisch erfasst werden. Vier Entleerungen sind in der jährlichen Bereitstellungsgebühr für Restabfall bereits integriert. Jeder weitere Leerung wird mit einem entsprechenden Betrag zusätzlich berechnet (Entleerungsgebühr).
Bioabfall
Gebühren für andere Herkunftsbereiche nach § 6 Abfallgebührensatzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung finden Sie hier.