Öffnungszeiten

Wertstoffhof

Montags bis Freitags von 8:30 bis 11:45 Uhr
und von 12:45 bis 16:15 Uhr

Samstags: 8:30 bis 11:45 Uhr

Verwaltung

Montags bis Donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitags: 8:00 bis 13:00 Uhr

 

Gewerbeabfall

Ab dem 1. August 2017 trat die überarbeitete Version der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Diese Verordnung enthält neue gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Pflicht der getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen (ähnlich dem Hausmüll) und von Bau- und Abbruchabfällen.

Die Hauptziele der aktuellen Novellierung der Gewerbeabfallverordnung sind:

  1. Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie.
  2. Förderung des Recyclings.
  3. Verbesserung der Durchsetzung der Verordnung.
Mülltonne Gewerbe

Um diese Ziele zu erreichen, wurden in der Verordnung folgende neue Vorgaben festgelegt:

Gebührenübersicht für andere Herkunftsbereiche

Für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (z.B. Gewerbe, unbewohnte Grundstücke u. a.), die zur Beseitigung zu überlassen sind, wird eine Grundgebühr erhoben. Mit der Grundgebühr sind alle Leistungen der Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen nach der Abfallsatzung abgegolten, sowie eine Pflichtentleerung pro Quartal, sofern nicht diese Satzung für bestimmte Leistungen eine gesonderte Gebühr vorsieht. 

Bereitstellungsgebühr
4-wöchentliche Abfuhr
monatlich jährlich
120 l-Restabfallgefäß 7,50  € 90,00 €
240 l-Restabfallgefäß 9,90 € 118,80 €
1.100 l-Restabfallgefäß 44,20 € 530,40 €
Bereitstellungsgebühr
2-wöchentliche Abfuhr
monatlich jährlich
120 l-Restabfallgefäß 9,70  € 116,40 €
240 l-Restabfallgefäß 12,60 € 151,20 €
1.100 l-Restabfallgefäß 50,60 € 607,20 €
Entleerungsgebühr ab der 5. Entleerung zusätzlich
120 l-Restabfallgefäß 5,00  €
240 l-Restabfallgefäß 9,60 €
1.100 l-Restabfallgefäß 45,00 €
Biotonnengebühr monatlich jährlich
120 l-Biotonne 10,80  € 129,60 €
240 l-Biotonne 15,90 € 190,80 €

Für Wertstoff wie Papier, Pappe, Kartonage und Leichtstoffverpackungen können Gefäße und Container in unterschiedlichen Größen gestellt werden.

Die Dualen Systeme Deutschland in Verbindung mit dem Verpackungs-Gesetz schreiben die zulässige Größe des Gelben Gefäßes vor, abhängig von der Branche und/oder von der Anzahle der Mitarbeitenden des Unternehmens.

Bei Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte an die Disposition

Tel.:     0 67 63/ 30 20 60
E-Mail: disposition@rh-entsorgung.de